Versicherungen - Was brauche ich und welche Irrglauben kursieren?
Welche finanzielle Risiken bestehen für Familien?
Verlust der Arbeitskraft der Eltern
Todesfall der Eltern
Unfall des Kindes
Schadensersatz
Hast du dir schon Gedanken gemacht, welche Folgen es hat, wenn du durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr arbeiten kannst?
Die 5 wichtigsten Versicherungen für Familien mit Kind/ern
Die Krankenversicherung:
In Deutschland muss jeder krankenversichert sein, es besteht eine Versicherungspflicht. Diese soll dafür sorgen, dass jeder eine ausreichende medizinische Versorgung erhält. Egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert, der Krankenversicherungsschutz sollte unbedingt eine bedarfsgerechte Krankentagegeldversicherung beinhalten, da nach sechs Wochen für Angestellte die Lohnfortzahlung endet. Das gesetzliche Krankentagegeld beträgt ca. 70% des Gehalts. Je höher der Verdienst ist, umso wichtiger ist eine Krankentagegeldversicherung.
Achtung: Selbstständige sind vollends selbst für die Absicherung des Krankengeldes verantwortlich.
Die Private Haftpflichtversicherung:
Sie schützt Hab und Gut vor Schadenersatzansprüchen, die sich im täglichen Leben leicht ergeben können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Verlust der Erwerbstätigkeit in aller Regel zu einem finanziellen und sozialen Desaster führen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit einen monatlich vereinbarten Betrag, meist bis zum Rentenbeginn. Sollte einer der Elternteile durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten können.
Die Unfallversicherung:
Leistungen einer Unfallversicherung sind unter anderem die Auszahlung der Versicherungssumme anteilig am Grad der Invalidität, Soforthilfen, Tagegeld, Todesfallleistungen und kosmetische Operationen.
Die Risikolebensversicherung:
Ein weiteres Risiko, das die Existenz deiner Familie bedroht, ist der Tod. Welche Folgen hätte es für die Familie, würde ein Elternteil durch einen Unfall oder Krankheit versterben?
Zuletzt noch ein ebenfalls nicht unwichtiger Punkt in Bezug auf eure Wohnsituation
Entweder wohnt ihr zur Miete oder in den eigenen 4 Wänden.
Solltet ihr Hauseigentümer sein, so ist eine Wohngebäudeversicherung dringend angeraten. Wenn ihr Mieter seid, solltet ihr eine Hausratversicherung zum Schutz eures beweglichen Eigentums abschließen.
Versicherungsirrtümer
Was Sie über Versicherungen unbedingt wissen sollten
Irrtum 1:
Ab Vertragsschluss bin ich auf der sicheren Seite
Stimmt nicht immer: Viele Versicherungsverträge sehen Wartezeiten vor. Das
bedeutet, dass man erst nach einer gewissen Zeit überhaupt oder den vollen
Versicherungsschutz genießt. Die Regel ist das bei Rechtsschutz- und bei
Zahnzusatzversicherungen. Die Wartezeiten können sehr unterschiedlich ausfallen –
von wenigen Wochen bis zu einem Jahr oder mehr.
Stimmt nicht immer: Viele Versicherungsverträge sehen Wartezeiten vor. Das
bedeutet, dass man erst nach einer gewissen Zeit überhaupt oder den vollen
Versicherungsschutz genießt. Die Regel ist das bei Rechtsschutz- und bei
Zahnzusatzversicherungen. Die Wartezeiten können sehr unterschiedlich ausfallen –
von wenigen Wochen bis zu einem Jahr oder mehr.
Irrtum 2:
Die Unfallversicherung zahlt nach jedem Unfall
So einfach ist es leider nicht. Eine Unfallversicherung zahlt nicht automatisch nach
einem Unfall, sondern vor allem, wenn ein Unfall zu einem bleibenden Schaden
führt.
So einfach ist es leider nicht. Eine Unfallversicherung zahlt nicht automatisch nach
einem Unfall, sondern vor allem, wenn ein Unfall zu einem bleibenden Schaden
führt.
Irrtum 3:
Die Haftpflicht zahlt, wenn meine Kinder Mist bauen
„Bemalt“ etwa ein kleines Kind die Wand einer fremden Wohnung oder wirft es
einen Stein auf ein fremdes Auto, sind Eltern nur haftbar, sofern sie ihre
Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Und damit zahlt auch ihre
Haftpflichtversicherung nur in diesen Fällen. Ausnahme: Es ist explizit im
Versicherungsvertrag geregelt, dass die Haftpflicht für die Kinder einspringt – das ist
bei neueren Tarifen in der Regel der Fall. Wer aber in jedem Fall für die von seinen
kleinen Kinder verursachten Schäden einstehen will, sollte das prüfen.
„Bemalt“ etwa ein kleines Kind die Wand einer fremden Wohnung oder wirft es
einen Stein auf ein fremdes Auto, sind Eltern nur haftbar, sofern sie ihre
Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Und damit zahlt auch ihre
Haftpflichtversicherung nur in diesen Fällen. Ausnahme: Es ist explizit im
Versicherungsvertrag geregelt, dass die Haftpflicht für die Kinder einspringt – das ist
bei neueren Tarifen in der Regel der Fall. Wer aber in jedem Fall für die von seinen
kleinen Kinder verursachten Schäden einstehen will, sollte das prüfen.
Irrtum 4:
Die private Haftpflichtversicherung ersetzt den Neupreis.
Das ist falsch. Wenn möglich, werden beschädigte Dinge repariert. Die
Haftpflichtversicherung ersetzt dann die Reparaturkosten. Nur wenn eine
Reparatur unverhältnismäßig teuer oder unmöglich ist, zahlt das Unternehmen eine
Entschädigung. Bei der privaten Haftpflichtversicherung richtet sich dieser Betrag
grundsätzlich nach dem Zeitwert, also dem Wert der beschädigten Sache zum
Zeitpunkt des Schadens.
Das ist falsch. Wenn möglich, werden beschädigte Dinge repariert. Die
Haftpflichtversicherung ersetzt dann die Reparaturkosten. Nur wenn eine
Reparatur unverhältnismäßig teuer oder unmöglich ist, zahlt das Unternehmen eine
Entschädigung. Bei der privaten Haftpflichtversicherung richtet sich dieser Betrag
grundsätzlich nach dem Zeitwert, also dem Wert der beschädigten Sache zum
Zeitpunkt des Schadens.
Irrtum 5:
Die Haftpflicht zahlt bei Umzug von Freunden
Grundsätzlich haftet man für Schäden, die man bei einem anderen anrichtet.
Egal, ob dieser ein Fremder, ein Bekannter oder gar ein Freund ist. Das gilt auch für
freiwillige Helfer bei einem Umzug: Machen sie beim Helfen fahrlässig etwas kaputt,
sind sie haftbar und die Privathaftpflicht springt ein.
Alle ohne Privathaftpflichtversicherung sind bei fahrlässigem Handeln hingegen
raus – sie haften nur für grob fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte
Gefälligkeitsschäden. Weil Schäden, auch unter Freunden, aber ärgerlich sind,
kann man auf Nummer sicher gehen – mit einem Vertrag, der
Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert.
Grundsätzlich haftet man für Schäden, die man bei einem anderen anrichtet.
Egal, ob dieser ein Fremder, ein Bekannter oder gar ein Freund ist. Das gilt auch für
freiwillige Helfer bei einem Umzug: Machen sie beim Helfen fahrlässig etwas kaputt,
sind sie haftbar und die Privathaftpflicht springt ein.
Alle ohne Privathaftpflichtversicherung sind bei fahrlässigem Handeln hingegen
raus – sie haften nur für grob fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte
Gefälligkeitsschäden. Weil Schäden, auch unter Freunden, aber ärgerlich sind,
kann man auf Nummer sicher gehen – mit einem Vertrag, der
Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert.
Irrtum 6:
Bei Diebstahl springt immer die Hausrat ein
Bestohlen – und nun? Eine Hausratversicherung sichert zwar im Fall eines Diebstahls
ab, aber nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub unter Gewaltandrohung. Wer einem
Taschen- oder Trickdieb zum Opfer fällt, dem hilft die Versicherung nicht weiter.
Eine Ausnahme kann es bei Fahrrädern geben, wenn sie aus dem Keller oder der
Wohnung entwendet werden.
Bestohlen – und nun? Eine Hausratversicherung sichert zwar im Fall eines Diebstahls
ab, aber nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub unter Gewaltandrohung. Wer einem
Taschen- oder Trickdieb zum Opfer fällt, dem hilft die Versicherung nicht weiter.
Eine Ausnahme kann es bei Fahrrädern geben, wenn sie aus dem Keller oder der
Wohnung entwendet werden.
Irrtum 7:
In der Hausrat ist das Fahrrad mitversichert
Fahrrad weg? Ein Rad gilt der Hausratversicherung nur als Hausrat, wenn es
innerhalb der Wohnung oder des Kellers steht (und dort gestohlen wurde oder
kaputt geht). Eine zusätzliche Fahrradklausel braucht, wer sein Fahrrad auch
unterwegs geschützt wissen möchte. Oder eine eigenständige
Fahrradversicherung. Je nach Tarif zahlt die ebenfalls, wenn man einen Unfall hat
oder einfach stürzt.
Fahrrad weg? Ein Rad gilt der Hausratversicherung nur als Hausrat, wenn es
innerhalb der Wohnung oder des Kellers steht (und dort gestohlen wurde oder
kaputt geht). Eine zusätzliche Fahrradklausel braucht, wer sein Fahrrad auch
unterwegs geschützt wissen möchte. Oder eine eigenständige
Fahrradversicherung. Je nach Tarif zahlt die ebenfalls, wenn man einen Unfall hat
oder einfach stürzt.
Irrtum 8:
Die Autoversicherung zahlt immer
Wer mit seinem Auto grob fahrlässig einen Unfall verursacht, muss damit rechnen,
dass ihm seine Autoversicherung die kalte Schulter zeigt. Die Kaskoversicherung
(für Schäden an dem eigenen Auto) springt in aller Regel überhaupt nicht ein. Die
Haftpflicht kommt zwar immer für den Schaden des Unfallgegners auf. Sie kann
allerdings versuchen, sich das Geld vom Versicherten zurückzuholen.
Zudem darf die Kfz-Haftpflicht sich bei grobem Fehlverhalten Geld zurückholen:
wenn ein Schaden verursacht wird beim Fahren ohne Führerschein, ohne
Betriebserlaubnis oder unter Drogeneinfluss. Außerdem häufig bei Fahrerflucht. Es
läuft dann immer gleich ab: Die Kfz-Pflichtversicherung zahlt. Doch dann nimmt sie
den Fahrer als Verursacher in Regress. Dieser ist aber begrenzt auf 5000 Euro je
Verstoß.
Wer mit seinem Auto grob fahrlässig einen Unfall verursacht, muss damit rechnen,
dass ihm seine Autoversicherung die kalte Schulter zeigt. Die Kaskoversicherung
(für Schäden an dem eigenen Auto) springt in aller Regel überhaupt nicht ein. Die
Haftpflicht kommt zwar immer für den Schaden des Unfallgegners auf. Sie kann
allerdings versuchen, sich das Geld vom Versicherten zurückzuholen.
Zudem darf die Kfz-Haftpflicht sich bei grobem Fehlverhalten Geld zurückholen:
wenn ein Schaden verursacht wird beim Fahren ohne Führerschein, ohne
Betriebserlaubnis oder unter Drogeneinfluss. Außerdem häufig bei Fahrerflucht. Es
läuft dann immer gleich ab: Die Kfz-Pflichtversicherung zahlt. Doch dann nimmt sie
den Fahrer als Verursacher in Regress. Dieser ist aber begrenzt auf 5000 Euro je
Verstoß.
Irrtum 9:
Die Krankenkasse reicht aus für den Urlaub
Bei allem Ärger über unser Gesundheitssystem: Die meisten von uns sind mit ihrer
Krankenkasse im Alltag gut gewappnet. Da kann man schnell dem Irrtum erliegen,
das wäre auch im Ausland der Fall. Ist es aber nicht. Wer sich auf Reisen begibt,
sollte daher dringend auch seine Krankenversicherung auf Touren bringen.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung hilft dabei – und muss nicht mal teuer
sein.
Bei allem Ärger über unser Gesundheitssystem: Die meisten von uns sind mit ihrer
Krankenkasse im Alltag gut gewappnet. Da kann man schnell dem Irrtum erliegen,
das wäre auch im Ausland der Fall. Ist es aber nicht. Wer sich auf Reisen begibt,
sollte daher dringend auch seine Krankenversicherung auf Touren bringen.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung hilft dabei – und muss nicht mal teuer
sein.
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